Die häufigsten Fragen zu den verschiedenen Zulassungsarten:
H-KENNZEICHEN
Geeignet für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind. Der gute, weitestgehend originale Zustand muss durch ein entsprechendes Gutachten belegt sein.
Vorteil: Pauschaler, niedriger Steuersatz: Pkw € 191,73 und Motorrad € 46,02 (lohnt sich ab 700 ccm). Keine Umweltzoneneinschränkung.
Einschränkung: Keine Saisonzulassung möglich.
ROTES DAUERKENNZEICHEN
Geeignet für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt, in gutem Zustand und weitestgehend original sind.
Vorteil: Pauschaler niedriger Steuersatz für ein oder mehrere Fahrzeuge: Pkw € 191,73 und Motorrad € 46,02. Reduzierter Versicherungsbeitrag (bei mehreren Fahrzeugen). Keine Umweltzoneneinschränkung.
Einschränkung: Gesetzlich eingeschränkte Nutzung: nur Oldtimerveranstaltungen, Probe-, Prüfungs-, Überführungs-, Reparatur- und Wartungsfahrten. Genehmigungspflicht der einzelnen Fahrzeuge bei der Zulassungsstelle.
KURZZEITKENNZEICHEN
Geeignet für jedes Fahrzeug, wenn es StVZO-konform ist.
Vorteil: Günstige Zulassungskosten. Keine Kfz-Steuer. Verrechnung des Haftpflichtbeitrags bei zeitnaher, endgültiger Zulassung.
Einschränkung: Max. 5 Tage nach Beantragung. Nur Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten. Anerkennungsschwierigkeiten in einigen europäischen Ländern. Beantragung nur bei der örtlichen Zulassungsstelle möglich. Seit Reform 2015 in allen Landkreisen der Bundesrepublik beantragbar.
SCHWARZES KENNZEICHEN
Geeignet für jedes Fahrzeug, wenn es StVZO-konform ist.
Vorteil: Niedriger Steuersatz (bis 700 ccm). Vorübergehende Stilllegung möglich.
Einschränkung: Ggf. Umweltzoneneinschränkung
SAISONKENNZEICHEN
Geeignet für jedes Fahrzeug, wenn es StVZO-konform ist.
Vorteil: Keine An- und Abmeldegebühren. Tagesgenaue Steuerabrechnung. Reduzierter Versicherungsbeitrag.
Einschränkung: Nutzung nur während definierter Saison. Keine H-Zulassung. Ggf. Umweltzoneneinschränkung.
OHNE ZULASSUNG
Geeignet für jedes Fahrzeug – auch losgelöst von der StVZO.
Vorteil: Keine Steuern.
Einschränkung: Keine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr.