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Ingenieurbüro Hell

Unfallschaden ?

Unfallschäden entstehen durch Fremd- oder Eigenverschulden.

Fremdverschulden, anderer ist schuld          =   Haftpflichtschaden Eigenverschulden, selber schuld                 =   Kaskoschaden

Vorgehensweise bei Kaskoschaden

Wenn du dein Fahrzeug selbst beschädigst hast (Vollkasko), oder z.B. bei Diebstahl, Glasbruch, Wildschaden, Naturgewalten (Teilkasko).

Im Kaskoschadenfall hast du als Versicherungsnehmer Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um vertragliche Ansprüche. In der Regel hast du eine Selbstbeteiligung zu tragen.

Das Schadengutachten wird von einem Sachverständigen angefertigt, den die Versicherung benennt.

Solltest du als Geschädigter mit diesem Gutachten nicht zufrieden sein, hast du die Möglichkeit, auf eigene Kosten einen unabhängigen Sachverständigen  zu beauftragen. Dieser erstellt ebenfalls ein Gutachten und es kommt möglicherweise zu einem Vergleich.

 

Vorgehensweise bei Haftpflichtschaden

Wenn ein anderer dein Fahrzeug beschädigt hat, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, und du hast das Recht, einen freien Kfz-Sachverständigen zur Schadenbegutachtung zu beauftragen.

Wir arbeiten unabhängig und neutral.

Bestehe auf dein Recht, denn im Haftpflichtschadenfall muss der Verursacher bzw. seine Versicherung die anfallenden Kosten des Geschädigten übernehmen, auch die Gutachterkosten.

Lass dich nicht von der gegnerischen Versicherung dazu überreden, dessen Vertragswerkstatt aufzusuchen oder nach einem Kostenvoranschlag abzurechnen!

Bedenke: Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet bei der Versicherung, die den Schaden zu bezahlen hat! Daher sollte der Geschädigte den Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der neben dem reinen Blechschaden auch die Wertminderung und den Nutzungsausfall berücksichtigt.

Die Haftpflichtversicherung des Verursachers muss folgendes bezahlen:

Gutachterkosten, Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten, evtl. Wertminderung, Rechtsanwaltskosten, Leihwagenkosten oder Nutzungsausfall, Abschleppkosten, eventuell Nebenkosten wie Abmelde- und Zulassungskosten, Notreparatur, eventuell Schmerzensgeld.

 

Warum reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus?

Die Höhe der merkantilen Wertminderung von deinem beschädigten Fahrzeugs, die Nutzungsausfallentschädigung sowie zusätzliche  Aufwendungen können nur durch ein Gutachten belegt werden und werden in einem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt!

Du hast die Möglichkeit das Fahrzeug reparieren zu   lassen oder die Höhe der Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung auf der Basis eines Schadengutachtens ohne MwSt auszahlen zu lassen. (fiktive Abrechnung).

Warum solltest es du nicht zulassen, dass die Versicherung des Unfallgegners ihren eigenen Sachverständigen mit der Gutachtenerstellung beauftragt?

Ab der Bagatellschadengrenze von ca. 700,- € oder bei Totalschaden erstellen wir ein Haftpflicht-Gutachten und fertigen dazu Lichtbilder zur Beweissicherung. Die Kosten für das Gutachten bekommst du von der Versicherung wieder bzw. kannst du an uns abtreten.

Das Original-Gutachten wird auf Wunsch entweder zu dir oder direkt zur gegnerischen Versicherung geschickt, oder zu einem Rechtsanwalt. Du bekommst auf jeden Fall eine Kopie vom Gutachten.

Die Versicherung schickt in der Regel innerhalb der nächsten Tage nach Erhalt des Gutachtens einen Fragebogen an die Unfallbeteiligten, um zu erfahren, welche Personen an diesem Unfall beteiligt sind und was geschehen ist.

Wenn alle Fragen geklärt sind und keine Unstimmigkeiten vorhanden sind, bezahlt die Versicherung deinen Schaden, entweder an die Werkstatt oder an dich oder deinen Rechtsanwalt.

 

 

Kfz-Schätzstelle Waldkraiburg

Ingenieurbüro Hell

Daimlerstr. 24

84478 Waldkraiburg

Telefon:   08638 / 82 80 8

Fax:         08638 / 88 12 56

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internet:   www.ingenieurbuero-hell.de