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Ingenieurbüro Hell

Kfz-Schätzstelle

Ingenieurbüro Hell
Daimlerstr. 24
84478 Waldkraiburg
Tel.   08638-82808
Fax   08638-881256
ingenieurbuero-hell@t-online.de

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Dipl.-Ing. (FH) Konrad Hell
Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und Bewertung.

Mitglied der Classic Data Marktbeobachtung GmbH & Co.KG.
Mitglied und anerkannter geprüfter Partner der Eurotax Schwacke Expert GmbH.
Mitglied im BSVK Bundesverband der freiberuflichen Sachverständigen für das KFZ-Wesen e.V.
Zertifizierter Sachverständiger (IFS-ZERT) für Kraftfahrzeugschäden und Bewertung, IFS GmbH

 

Herzlich Willkommen beim Ingenieurbüro Hell
Wir fertigen seit über 20 Jahren Gutachten für Privatpersonen, Werkstätten, Rechtsanwälte, Gerichte usw.
Dabei legen wir besonderen Wert auf Qualität, Kompetenz und Unabhängigkeit.

Unser Schwerpunkt liegt im Bereich:
• Haftpflichtschäden
• Kaskoschäden
• Oldtimer
• Sondergutachten
• Gerichtsgutachten
• technische Mängelfeststellung

Wir erstellen Schadengutachten und Bewertungen für:

• Pkw, Kombi, Lkw, Auflieger, Zweiräder, E-Bikes, Omnibusse, Caravan
• Wohnmobile, Landmaschinen, Anhänger, Baumaschinen
• Oldtimer, Exotenfahrzeuge, Motore, Aggregate

Ein Gutachten dient der Beweissicherung und der Schadenregulierung bei der Versicherung.
Als unabhängige Sachverständige fertigen wir Gutachten in höchster Qualität und ermitteln:

• Reparaturkosten
• Wiederbeschaffungswert
• Restwert
• Wertminderung
• Wertverbesserung
• Vor- und Altschäden
• Reparaturdauer
• Nutzungsausfallentschädigung

 

Haftpflichtgutachten

Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.

 
Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen.
Die Kosten hierfür hat die gegnerische Versicherung zu tragen.

 

Die Haftpflichtversicherung des Verursachers muss folgendes bezahlen:

Gutachterkosten, Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten, evtl. Wertminderung, Rechtsanwaltskosten, Leihwagenkosten oder Nutzungsausfall, Abschleppkosten, eventuell Nebenkosten wie Abmelde- und Zulassungskosten, Notreparatur, eventuell Schmerzensgeld.

 

Ruf an und vereinbare einen Termin zur Begutachtung.

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