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Gutachten

Fast jeder hat auf die eine oder andere Weise schon damit zu tun gehabt: einem Gutachten. Es ist immer dann notwendig, wenn Du Beweise sichern willst – etwas, das wir gerne für Dich übernehmen. Wir betreiben also in gewisser Weise Detektiv-Arbeit. Ob Du in einen Unfall verwickelt bist oder einen Oldtimer versichern willst, wir helfen Dir gerne.

Damit Du eine bessere Vorstellung davon bekommst, was Du bei uns prüfen lassen kannst, haben wir hier aufgelistet, welche Gutachten bei uns möglich sind:

Haftpflichtgutachten

Wann brauche ich das?

Normalerweise: bei einem Unfall, wenn der Andere Schuld hat. Allerdings auch bei Beschädigung durch Andere. Also z.B. wenn die Nachbarskinder einen Fußball gegen Dein Auto schießen, sogar bei Schäden durch Haustiere!

Was mache ich jetzt?

Zuerst einmal tauscht Du Versicherungsdetails mit dem Unfallpartner. Dessen Versicherung will wahrscheinlich ein eigenes Gutachten erstellen lassen – darauf must Du jedoch nicht eingehen. Als Geschädigter darfst Du ein eigenes Gutachten erstellen lassen, das von der Versicherung des Anderen bezahlt werden muss. Und hier kommen wir ins Spiel.
Wir sind als Sachverständige von der IHK vereidigt! Das bedeutet, wir sind zu Ehrlichkeit verpflichtet, im Gegensatz zu den unvereidigten Sachverständigen von z.B. TÜV oder Dekra.
Dass Du objektiv über alles aufgeklärt wirst, was irgendwie mit der entstandenen Schadenhöhe zusammenhängt, wisst ihr nur bei einem vereidigten Sachverständigen mit Sicherheit.
Nimm also Kontakt mit uns auf, wir kümmern uns um alles Andere!

Kaskogutachten

Wann brauche ich das?

Wenn Du für einen Schaden an Ihrem Auto selbst verantwortlich bist. Es in den Graben gesetzt hast oder gegen einen Baum gefahren bist. Oder aber, wenn der Verursacher des Schadens nicht mehr ermittelt werden kann.

Was mache ich jetzt?

Zuerst nimmst Du Kontakt mit Deiner Versicherung auf. Diese ist dann nämlich dazu verpflichtet, Dir ein Angebot über die Erstattungssumme zu unterbreiten. Damit sie aber weiß, wie hoch dieses Angebot sein soll, ruft sie einen Sachverständigen zu Hilfe, der die tatsächliche Höhe des Schadens ermitteln soll.
Dies wird üblicherweise durch Angestellte der Versicherung erledigt. Manche Versicherungen greifen aber auch auf vereidigte oder freie Sachverständige zurück. Das hat den Vorteil, dass das Ergebnis unabhängiger ist.
Du kannst Deine Versicherung kontaktieren und sie um die Beauftragung eines solchen unabhängigen Sachverständigen bitten. Fragen kostet schließlich nichts.

Solltest Du am Ende nicht mit dem Ergebnis eines Gutachtens einverstanden sein, hast Du immer noch die Möglichkeit des Sachverständigenverfahrens.

Gerichtsgutachten

Wann brauche ich das?

Befindest Du dich in einem Rechtsstreit mit einer anderen Partei im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens oder Hauptsacheverfahrens, kann ein Gutachten durch einen vereidigten Gutachter nötig werden.

Was mache ich jetzt?

Bitte ergänzen!!!
Sondergutachten

Wann brauche ich das?

Es gibt verschiedene Anlässe, zu denen Sondergutachten nötig sind. Wenn Du z.B. die Brandursache an Deinem Wagen herausfinden willst oder Dir dein Auto mit einem reparierten, meldungspflichtigen Schaden verkauft wurde.

Auch wenn Du von technischem Versagen als Unfallursache ausgehst, solltest Du über ein entsprechendes Sondergutachten nachdenken.

Was mache ich jetzt?

Bitte ergänzen!!!
techn. Mängelfeststellung

Du hast ein Fahrzeug gekauft, das Mängel aufweist und Du möchtest den Verkäufer dafür in Haftung nehmen oder Du hast Dein Fahrzeug schon länger und nun zeigt es technische Mängel?

Hier kann die Mängelfeststellung durch den Sachverständigen sinnvoll sein, um neutral und unabhängig festzustellen, was defekt ist und was zu tun ist. So kannst Du gegenüber dem Verkäufer oder der Werkstatt sicher auftreten bzw. kannst für dich selbst eine klare Entscheidung treffen, ob und was repariert werden soll. Auch kannst Du dir dann mit dieser Vorgabe die geeignete Werkstatt suchen.

Oldtimergutachten

Alte Liebe rostet nicht: Beim Anblick eines polierten Klassikers beginnt auch unser Puls zu rasen. Wir verraten Dir, was Du bei der Zulassung eines Oldtimers beachten solltest.

Die H-Nummer für Kult-Karossen

Seit 1997 gibt es eine spezielle Oldtimer-Zulassung. Du erkennst diesen Status am amtlichen Kennzeichen: Hinter der Erkennungsnummer folgt der Buchstabe „H”.
Das Finanzamt besteuert Oldtimer-Autos derzeit pauschal mit 191 Euro pro Jahr. Für Oldtimer-Krafträder beträgt die Kfz-Steuer zur Zeit 46 Euro pro Jahr.

Ab wann gilt ein Auto oder Kraftrad als Oldtimer?
Dein Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in Betrieb genommen worden sein.
Das Erstzulassungsdatum bisher nie zugelassener Fahrzeuge kann, bei Vorliegen entsprechender Nachweise, bezüglich der Oldtimer-Richtlinie mit dem Produktionsdatum gleichgestellt werden.
Dein Fahrzeug muss durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer der Prüfingenieur begutachtet werden.
Maßgeblich ist die zum 1. November 2011 aktualisierte „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO“ des Bundesverkehrsministeriums.
Eine Begutachtung nach § 23 StVZO enthält
- bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültigem Fahrzeugbrief eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung
- bei Fahrzeugen ohne oder mit ungültigem Fahrzeugbrief eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme)
- und bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.

Wann ist ein Fahrzeug ein „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut”?

Bevor ein Oldtimer das begehrte H-Kennzeichen bekommt, muss der Sachverständige sie als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ adeln. Die Bedingungen hierfür regelt der § 23 StVZO:
Dein Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein.
Dazu wird ein guter Pflege- und Erhaltungszustand als Abgrenzung zum “normalen alten” Fahrzeug vorausgesetzt (gebrauchter Zustand möglich, normale Spuren der Jahre, kleinere Mängel, aber voll fahrbereit, keine Durchrostungen, keine sofortigen Arbeiten notwendig).
Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein.
Das heißt: Es sieht so aus, wie damals, als es erstmals das Straßenlicht der Verkehrswelt erblickte. Falls es modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und zulässigen Rahmen. Kleiner Tipp: Bei sehr seltenen Fahrzeugen ist es hilfreich, wenn Du Modelldokumentationen, Handbücher oder Prospekte vorlegen kannst. Bei einigen Merkmalen darf Dein Fahrzeug vom Original abweichen, beispielsweise
- Lackierung, sofern sie zeitgenössisch ist
- anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
- Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
- originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage.Jedoch müssen auch diese Änderungen zeitgenössisch sein. Im Zweifelsfall wende Dich im Vorfeld an Deinen Küs Sachverständigen.
Die Farbgebung Deines Fahrzeugs muss zeitgenössisch sein, einschließlich eventueller Verzierungen, Aufkleber, Firmenaufschriften etc.

Welche Umbauten werden anerkannt?
Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein.
Keine Regel ohne Ausnahmen: Erlaubt sind z. B. Katalysatoren oder behindertengerechte Umbauten.
Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen in jedem Fall verkehrssicher sein und den Vorschriften der StVZO genügen. Zum Beispiel sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.

Im Zweifelsfall sprich bitte bereits vor der Prüfung mit einem unserer Sachverständigen.

Sachverständigenverfahren

Wann brauche ich das?

Hast Du dir schon den Artikel zum Kaskogutachten durchgelesen? Dann weißt Du ja Bescheid. Aber in Kurzform: Kannst Du dich bei einem Kaskogutachten gar nicht mit Deiner Versicherung einigen, hast Du folgende Möglichkeit:

Was mache ich jetzt?

Du informierst Deine Versicherung, dass Du ein Sachverständigenverfahren starten willst. Die weitere Vorgehensweise ist in Deinem Versicherungsvertrag genau geregelt.
Du benennst dann ein Ausschussmitglied, das in Deinem Namen verhandeln soll, idealerweise ist das der Sachverständige, den Du bereits eingeschaltest hast. Die Versicherung benennt daraufhin ihren Vertreter und die müssen sich dann einigen.

Den Rahmen bildet dabei einerseits das Angebot der Versicherung als untere Grenze und Deine Forderung als Obergrenze. Zu Anfang des Verfahrens wird von den beiden Vertretern ein Obmann bestimmt, der entscheidet, sollte keine Einigung zustande kommen.

Die getroffene Entscheidung ist dann rechtsbindend, auch wenn Dir diese eventuell nicht gefällt. Die Kosten für das Verfahren werden dabei anteilig aufgeteilt: trifft man sich in der Mitte, zahlt jeder die Hälfte, bekommst Du voll und ganz recht, darf die Versicherung alles bezahlen. Aber keine Sorge, die Kosten sind in aller Regel durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Ölanalyse

So wie wir Benzin im Blut haben, haben Autos Öl im Blut. Zumindest so ähnlich, denn Öl ist für jedes Auto überlebenswichtig. Und es verändert sich ständig.

  • Wasser, Staub und andere Partikel verunreinigen es
  • es altert durch hohe Betriebstemperaturen und Kontakt mit Sauerstoff

Gerade bei Oldtimern ist eine regelmäßige Überprüfung des Öls sinnvoll. Sonst kann es im schlimmsten Fall zu ölbedingten Schäden kommen und wer will das schon?

Wir ermitteln den Zustand Ihres Öls aus vielen verschiedenen physikalischen und chemischen Kennwerten und bestimmen so den perfekten Zeitpunkt für Ihren nächsten Ölwechsel. Außerdem sind wir in der Lage zu bestimmen, von welchen anderen Bauteilen Fremdstoffe ins Öl gelangt sind und können so Rückschlüsse über den Zustand dieser Teile ziehen.
Glaubst Du, dass Dein Auto es nötig hat? Gleich anrufen!

Nimm gleich unverbindlich Kontakt mit uns auf!