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Ingenieurbüro Hell

Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet. Hat ein Gericht oder eine Behörde kein ausreichendes Fach- oder Sachwissen, kann das Gericht oder die Behörde die Sachfrage an einen Sachverständigen zur Beantwortung delegieren.

Im Speziellen wird der Ausdruck Sachverständiger für Gutachter oder Berater von Gerichten (Gerichtsgutachter oder Gerichtssachverständiger) oder Entscheidungsgremien gebraucht. Sachverständige unterstützen dabei lediglich den Entscheidungsprozess. Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.

EuroExpert, die European Organisation for Expert Associations, definiert den Begriff des Sachverständigen wie folgt:

„Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen.“

Wir übernehmen die Anfertigung von Gerichtlich beauftragten Gutachten.