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Zertifizierung
Die IfS-Zertifizierungsgesellschaft für Sachverständige mbH (nachfolgend IfS-Zert genannt) hat sich zum Ziel gesetzt, das Sachverständigenwesen im Bereich der Qualitätssicherung sach- und fachkundig zu unterstützen. Dies geschieht durch einheitliche Prüfung von Sachverständigen für den gesamten Wirtschaftsraum der Europäischen Union.
Die Zertifizierung und Überwachung von Sachverständigen erfolgt nach einheitlichen Kriterien entsprechend der europäischen Norm DIN EN 45013. Ausdruck eines positiv verlaufenen Zertifizierungsverfahrens ist ein für die jeweilige Person ausgestelltes Zertifikat, für dessen breite Anerkennung sich IfS-Zert einsetzt. IfS-Zert ist unabhängig und unparteiisch.
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Öffentliche Bestellung
Die öffentlich bestellten Sachverständigen
- sind in einer besonderen Bestimmung gesetzlich geregelt (vgl. § 36 GewO, § 91 HwO) und sind für die Erstellung von Gutachten, einigen Prüfungssektoren (z.B. Altautoverordnung, Verpackungsverordnung) sowie die Beratung in ihren definierten Sachgebieten bestellt
- müssen einen Eid dahingehend ablegen, dass sie ihre Gutachten und sonstigen Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich erstatten
- werden nur dann öffentlich bestellt, wenn sie zuvor besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Integrität bestehen
- sind in Gerichtsverfahren bevorzugt zur Gutachtenerstattung heranzuziehen; andere Sachverständige dürfen in Gerichtsverfahren nur dann mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt werden, wenn besondere Umstände dies erfordern (vgl. §§ 404 Abs. 2 ZPO, 73 Abs. 2 StPO)
- unterliegen während der Zeit ihrer öffentlichen Bestellung einem umfangreichen Pflichtenkatalog mit entsprechender Kontrolle durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
- verlieren ihre öffentliche Bestellung durch Widerruf, wenn sie gegen den Pflichtenkatalog verstoßen
Die Voraussetzungen
Bei Antragstellern für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger überprüfen die Bestellungskörperschaften die persönlichen Voraussetzungen wie auch die fachliche Kompetenz der Bewerber. Zur Unterstützung der fachlichen Überprüfung hat das Institut für Sachverständigenwesen für über fünfzig Sachgebiete Fachliche Bestellungsvoraussetzungen veröffentlicht. Neben den beruflichen und fachlichen Voraussetzungen enthalten die Dokumente teilweise Mindestanforderungen an Gutachten, den Ort der IHK-Fachgremien sowie für einige Gebiete Sachgebietseinteilungen. Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen wurden von Fachleuten, Verbänden, den Kammern sowie dem IfS erarbeitet und ständig aktualisiert und erweitert. Diese Arbeit sorgt für Transparenz bei Anragstellern wie auch Auftraggebern und führt dazu, dass ein bundeseinheitliches Niveau bei Sachverständigen erreicht werden kann. Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen dienen auch als Grundlage für die IfS-Zertifizierung.
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